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Teichordnung
Hier erhaltet Ihr schnell und übersichtlich alle nötigen Informationen zu unserer Teichordnung. Weitere Informationen gerne telefonisch unter 01573 280 58 50.
1.Beim Betreten der Teichanlage gilt die Teichordnung als anerkannt Den Anweisungen des Teichbetreiberpersonals ist Folge zu leisten
2.Angeln ist nur mit einem gültigen Fischereischein (5531,32 u 32a LFischG) erlaubt_ Die Angler/innen haben nach 54 Abs. 1 Satz 3 Tierschutzgesetz sachkundig zu sein. Die Sachkunde wird durch einen gültigen Fischereischein nachgewiesen (5531,32 u. 32a LFischG). Die Nachweise sind bei Aufforderung dem Teichbetreiber oder dessen Angestellten vorzuzeigen.
3.Baden in den Teichen ist grundsätzlich verboten. Das Betreten der Teiche bedarf der Zustimmung des Betreibers.
4.Lärmbelästigung ist zu vermeiden.
5.Grillen am Teich ist untersagt. Bei Teichmieten sind vorab abgestimmte Ausnahmen möglich. Die Sorgfaltspflicht liegt beim Angler. Es gilt dann die gesonderte Grillordnung. 6.Das Mitführen von Hunden ist vorab mit dem Betreiber abzustimmen.
7.Die Preise für die Angelberechtigung gelten jeweils für eine Person mit max.2 Ruten. Beide Ruten müssen von einer Person bedient werden.
8.Die Angelberechtigung ist nicht übertragbar und erlischt beim Verlassen der Teichanlage. Der Angelteich, bzw. der zugewiesene Angelplatz darf nicht gewechselt werden. Ist einem Platzwechsel vom Teichbetreiber zugestimmt worden, ist dies nur mit der gesamten Ausrüstung zulässig.
9.Die Angelruten müssen sich immer in unmittelbarer Nähe des Anglers/der Anglerin befinden. Ständiges Wandern am Teich ist nicht erlaubt.
10.Die Angler/innen sind für die Vollständigkeit und Eignung der Angelausrüstung selbst verantwortlich. Für die Aufbewahrung geangelter Fische ist vorzusorgen (Kühlbox. Kühlakkus o. ähnliches),
11.Erlaubt sind Natur-, Kunstköder; Spinnfischen nur mit Einzelhaken. Nicht erlaubt sind Spinner, Drillingshaken, Mais oder jegliches Anfuttern.
12.Karpfen sind schonend zurück zu setzen und der Betreiber ist zu informieren. 13.Geangelte Fische müssen unverzüglich und schonend mit Hilfe eines Unterfangkeschers aus dem Wasser gehoben werden..
13.Der gefangene Fisch ist unverzüglich zu betäuben und unmittelbar darauf abzutöten (Herzstich o. Kiemenschnitt). Erst im Anschluss darf der Angelhaken entfernt werden. Lebendhalterung geangelter Fische ist ausgeschlossen.
14.Gefangene Fische dürfen nicht ausgenommen werden ,sämtliche gefangenen Fische und Abfälle müssen mitgenommen werden.
15.In den Ruhezonen darf nicht geangelt werden.
16.Bitte beachten Sie die Sicherheit aller, Tragen Sie geeignetes Schuhwerk. Kinder sind ständig zu beaufsichtigen. Achten Sie auf rutschige Oberflächen und weiche Uferbegrenzungen. Angeln Sie mit Verantwortung.
17.Beim Betreten unserer Anlage und während des Angelns erklären Sie sich damit einverstanden. dass der Betreiber für Unfalle, Schaden inkl. Folgeschaden oder Verluste nicht haftbar gemacht werden kann.
18.Denn ausgewiesenen ehrenamtlichen Kontrolleuren ist ohne Diskussion Folge zu leisten.
19.Das Parken ist auf der Großen geschotterten Fläche oder am Straßenrand des Grünstreifens entlang der Teichanlage möglich.
20.Der Tierschutz auf der Teichanlage ist uns sehr wichtig wer mit Absicht Tiere jeglicher Art verletzt oder wissentlich Angelhaken etc. Zurück lässt und einen Tier damit schaden zufügt, kommt für die Folgekosten der Behandlung auf.
21.Die Teichanlage ist Videoüberwacht, jeder der sie betritt willigt ein gefilmt zu werden.
22.Der Konsum von Alkohol ist in angemessen Maße gestattet, während der Konsum von Drogen streng verboten ist, um die Sicherheit und das Wohlbefinden aller, insbesondere von Kindern und schutzbedürftigen Personen, zu gewährleisten.
23.Das betreten der Anlage außerhalb der Geschäftszeiten ist Strafbar und zieht eine Anzeige mit sich.
24.Die Nichtbeachtung einzelner Punkte kann zum Erlöschen der Angelberechtigung führen.

